Wie sollte ein Hinweisgebersystem aufgebaut sein?
Die Einrichtung eines Hinweisgebersystems ist heute ein selbstverständlicher Bestandteil moderner Corporate Governance.
Aber viele Organisationen bleiben bei der Technik stehen.
Eine korrekt aufgebaute Whistleblowing-Funktion besteht nicht nur darin, Meldungen entgegenzunehmen – sondern darin, wie mit ihnen umgegangen wird, wenn sie unangenehm werden.
Der Ausgangspunkt ist in EEU-Richtlinie (EU) 2019/1937, aber die Richtlinie regelt hauptsächlich die Mindestanforderungen. Es sind die Umsetzung, bei der die Risiken entstehen.
Hier sind die tatsächlichen Anforderungen und wo die häufigsten Schwächen liegen.
1. Ein sicherer und vertraulicher Meldeweg
Reporting should be possible:
Schriftlich
Verbal
Bei Anforderung durch persönliches Treffen
Das System muss Vertraulichkeit und eingeschränkten Zugriff gewährleisten.
Aber hier machen viele Fehler.
Eine technische Plattform ohne klaren Eigentümer und Prozess schafft eine falsche Sicherheit.
Die Frage ist nicht nur, ob der Bericht eingereicht werden kann – sondern was danach geschieht.
2. Unabhängige Empfängerfunktion
Es soll eine klar definierte Funktion geben, die:
Berichte werden entgegengenommen
Empfang bestätigen
Beurteilt, ob der Fall in den Anwendungsbereich fällt
Ermittlung einleiten
In kleinen und mittleren Unternehmen landet dies oft bei:
Personalabteilung
Finanzvorstand
VD
Hier liegt die praktische Herausforderung.
Was passiert, wenn der Bericht sich befasst mit:
Die Leitung?
Der Vorstand?
Wirtschaftsfunktionen?
Eine interne Funktion kann schnell in einen Interessenkonflikt geraten – auch wenn niemand etwas falsch macht.
Unabhängigkeit ist keine formelle Frage. Es ist eine Vertrauensfrage.
3. Bestätigung innerhalb von 7 Tagen
Die berichtende Person soll eine Empfangsbestätigung erhalten.
Dies ist in der Theorie einfach zu erfüllen.
In der Praxis wird übersehen, wenn:
Verantwortung ist unklar
Die Angelegenheit fällt zwischen die Stühle
Niemand hat die operative Verantwortung
Struktur ist gefragt – nicht nur Wille.
4. Objektive und professionelle Untersuchung
Ein Bericht muss sachlich und verhältnismäßig beurteilt werden.
Es erfordert:
Juristisches Verständnis
Dokumentationsdisziplin
Kenntnis der Beweiswürdigung
Fähigkeit, sensible Interviews zu führen
Hier liegt das größte Risiko.
Eine mangelhafte interne Untersuchung kann:
Die Situation verschlimmern
Neue juristische Probleme schaffen
Das Vertrauen in die Funktion untergraben
5. Rückmeldung innerhalb von drei Monaten
Rückmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben – aber auch entscheidend für die Legitimität.
Eine Organisation, die nicht nachweisen kann:
Dass die Angelegenheiten ernst genommen werden
Dass sie konsistent behandelt werden
Dass Entscheidungen strukturiert getroffen werden
Risiko, dass die Funktion als symbolisch aufgefasst wird.
6. Schutz vor Repressalien
Es reicht nicht aus, eine Politik zu haben, die besagt, dass Vergeltungsmaßnahmen verboten sind.
Organisationen muss in der Lage sein:
Subtile Repressalien identifizieren
Zusammenhänge beurteilen
Dokumentieren Sie Entscheidungen
Objektivität gewährleisten
Dies ist besonders heikel, wenn die Berichterstattung Personen in Führungspositionen betrifft.
7. Dokumentation och spårbarhet
Jeder Schritt im Prozess muss nachvollziehbar sein:
Als der Bericht einging
Wer hat das bearbeitet?
Welche Bewertungen wurden vorgenommen
Welche Maßnahmen ergriffen wurden
Unzureichende Dokumentation ist eine der häufigsten Schwächen bei der Prüfung.
Warum interne Verwaltung oft nicht ausreicht
Eine interne Funktion kann in manchen Organisationen gut funktionieren.
Aber in der Praxis treten oft drei Probleme auf:
1. Interessenkonflikte
Wenn der Bericht die Führung betrifft, fehlt die wirkliche Unabhängigkeit.
2. Kompetenzmangel
Die Untersuchung komplexer Regelverstöße erfordert juristische und prozessuale Erfahrung.
3. Vertrauensproblem
Mitarbeiter und Lieferanten zögern, etwas zu melden, wenn sie die Funktion nicht als neutral empfinden.
Eine externe, rechtlich verankerte Funktion kann daher:
Schaffe reale Unabhängigkeit
Sicherstellung einer professionellen Untersuchung
Die Bereitschaft zur internen Meldung anstelle der externen Meldung erhöhen
Es geht nicht darum, der eigenen Organisation zu misstrauen.
Es geht darum, eine Struktur zu schaffen, die auch bei steigendem Druck Bestand hat.
Schlussfolgerung
Eine ordnungsgemäß eingerichtete Whistleblower-Funktion erfordert:
Sicherer Kanal
Unabhängige Empfänger
Strukturierter Untersuchungsprozess
Klare Rückmeldung
Dokumentierte Rückverfolgbarkeit
Technik ist eine Komponente.
Aber es ist die Steuerung und das juristische Handwerk, die darüber entscheiden, ob die Funktion in der Praxis funktioniert.